Hallo, momentan wohne ich noch bei meinen Eltern, möchte jedoch nach meinen Studium auf den Campingplatz ziehen, da es dort (soweit ich weiß) zwar kleiner aber Familärer ist. Ich habe jedoch gehört, dass es rechtlich garnicht erlaubt ist, auf dem CP zu wohnen, und man woanders gemeldet sein muss.... Ist da was dran, dass ich woanders gemeldet sein muss, um auf dem CP zu wohnen????
grüß dich. Zu deiner Frage: rechtlich erlaubt, dass ist quatsch. Du musst nur einen Campingplatz finden, wo der Inhaber oder Pächter es erlaubt, deinen zukünftigen Platz als festen Wohnsitz anzumelden. Von daher solltest Du dich im Vorfeld immer informieren, ob Du den zukünftigen Platz, als festen Wohnsitz nehmen darfst. Dann kommt in der Regel ein direktes ja oder nein.
Was für ein Schmarrn - wie kann man denn so eine Falschauskunft geben??
Grundsätzlich ist es in Deutschland zwar möglich, seinen Wohnsitz überall anzumelden, aber das Wohnen auf einem Campingplatz ist baurechtlich eindeutig überall nicht erlaubt! Siehe hierzu §10 der BauNVO in Verbindung mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes.
Beim Wohnen auf dem Campingplatz handelt es sich immer nur um eine Duldung!!
Hallo mikumg, was Sie schreiben ist fast richtig, den die Bauordnung gilt nur für feste Bauten und nicht für Wohnwagen mit Vorzelt. In Lohmar ist es nicht zulässig, dafür aber in den meisten Bundesländern. Einfach vorher nachfragen. Schaut euch in YouTube einige Filme unter Campingplätze an, z. B. "Wenn die Miete zu teuer wird". Da wird auch vom Jobcenter die Miete bezahlt. Wenn das nicht rechtens wäre, würde dies garantiert nicht geschehen.
Ich möchte nun niemandem zu nahe treten - aber aufgrund der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist der dauerhafte Aufenthalt auf einem Campingplatz grundsätzlich nicht erlaubt und somit die Anmeldung eines Wohnsitzes nicht statthaft. Die BauNVO korrespondiert hier nicht mit dem seit dem 1.11.2015 geltenden Melderecht (§20BMG), wonach auch ein Wohnwagen eine Wohnung sein kann.
Entscheidend ist, das ein Campingplatz ein Sondergebiet zur Erholung und Freizeit nach §10 BauNVO ist. Die BauNVO regelt die Nutzungsarten der Grundstücke. Es geht in diesen Paragrafen nicht um die Aufbauten auf dem Grunstück.
Gerade weil diese Situation höchst irritierend ist und verschiedene Rechtsbereiche (Steuer-, Melde- und Baurecht u.a.) berührt, die von einem normalen Camper gar nicht mehr nachvollzogen werden können, hat sich nunmehr ein Interessenverband gegründet, um hier für Aufklärung bei den Wohnsitzcampern und für rechtliche Beratung sorgen will. Der Schutz der Interessen der Wohnsitzcamper ist in den vergangenen 70 Jahren nicht gewährleistet gewesen. Vielleicht auch aufgrund der eigentlich rechtswidrigen Nutzung der Campingplätze durch Wohnsitzcamper, wurden diese auch nicht durch die vorwiegend touristisch interessierten Campingverbände vertreten. Der DVCB e.V. bietet allen interessierten und vor allem allen betroffenen Wohnsitzcampern nun die Möglichkeit einer fachlich fundierten Interessenvertretung.
Aktuell findet Ihr den DVCB e.V. - den Deutschen Verband der Campingplatzbewohner - auf Facebook in der Gruppe "Wohnen auf dem CP". An einer eigenen Homepage wird gerade noch gebastelt!
Es wird momentan daran gearbeitet, EU-Recht in deutsches Recht umzusetzen - hierzu soll der § 12 entsprechend geändert werden, so daß das dauerhafte Wohnen auf dem CP wesentlich vereinfacht wird. Welches Problem diese ganzen "Stänkerer" haben, die sich hier drin rumtreiben und das Wohnen auf dem CP als "Asozial", "und sowieso verboten" usw. madig machen wollen, bzw für wen sie "Lobbyarbeit" machen, weiß ich nicht, aber - je mehr ihrer Beiträge ich überfliege, desto weniger interessiert es mich auch. Vielleicht sinds einfach nur "gute, rechte Deutsche", für die alles, was "anders" is, Teufelszeug is Bei manchem ist "Horizont" nu ma ein Halbkreis mit dem Radius = NULL. Kannst nix machen.