Ich möchte nun niemandem zu nahe treten - aber aufgrund der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist der dauerhafte Aufenthalt auf einem Campingplatz grundsätzlich nicht erlaubt und somit die Anmeldung eines Wohnsitzes nicht statthaft. Die BauNVO korrespondiert hier nicht mit dem seit dem 1.11.2015 geltenden Melderecht (§20BMG), wonach auch ein Wohnwagen eine Wohnung sein kann.
Entscheidend ist, das ein Campingplatz ein Sondergebiet zur Erholung und Freizeit nach §10 BauNVO ist. Die BauNVO regelt die Nutzungsarten der Grundstücke. Es geht in diesen Paragrafen nicht um die Aufbauten auf dem Grunstück.
Gerade weil diese Situation höchst irritierend ist und verschiedene Rechtsbereiche (Steuer-, Melde- und Baurecht u.a.) berührt, die von einem normalen Camper gar nicht mehr nachvollzogen werden können, hat sich nunmehr ein Interessenverband gegründet, um hier für Aufklärung bei den Wohnsitzcampern und für rechtliche Beratung sorgen will. Der Schutz der Interessen der Wohnsitzcamper ist in den vergangenen 70 Jahren nicht gewährleistet gewesen. Vielleicht auch aufgrund der eigentlich rechtswidrigen Nutzung der Campingplätze durch Wohnsitzcamper, wurden diese auch nicht durch die vorwiegend touristisch interessierten Campingverbände vertreten. Der DVCB e.V. bietet allen interessierten und vor allem allen betroffenen Wohnsitzcampern nun die Möglichkeit einer fachlich fundierten Interessenvertretung.
Aktuell findet Ihr den DVCB e.V. - den Deutschen Verband der Campingplatzbewohner - auf Facebook in der Gruppe "Wohnen auf dem CP". An einer eigenen Homepage wird gerade noch gebastelt!